Buchhaltung* schon ab € 34,– im Monat (zzgl. USt)
Für die Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle einschließlich Kontierung
(Leistungen nach Steuerberatergesetz § 6 Nr. 3 und 4)
Lagern Sie die Buchhaltung* Ihres Unternehmens aus. Der Buchhaltungsservice* bietet Ihnen professionellen Büro- und Buchhaltungsservice nach den gesetzlichen Bestimmungen des Steuerberatergesetzes (§ 6 Nr. 3 und 4 StBerG) zu kostengünstigen Konditionen. Das beweisen unsere langjährigen Kundenbeziehungen und die Vielzahl unserer Mandanten. Ob Ein-Mann-Betrieb oder Unternehmen bis zu 50 Mitarbeitern. Lassen Sie sich umfassend von uns beraten!
Lagern Sie die Buchhaltung* Ihres Unternehmens aus und konzentrieren Sie sich auf Ihr Geschäft. Schon ab €34,– im Monat (zzgl. USt) für laufende Buchhaltung einschließlich Kontierung (Leistungen nach Steuerberatergesetz § 6 Nr. 3 und 4)
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Übergeben Sie die Lohnbuchhaltung* in professionelle Hände. Schon ab €12,– netto im Monat pro Mitarbeiter für Personalabrechnung, Übermittlung der elektronischen Unterlagen und Versand der Abrechnung.
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Wir unterstützen Sie und Ihr Unternehmen in den Bereichen Finanzplanung und Controlling. Ob Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung, Deckungbeitragsrechnung, Fixkostenmanagement oder Investitionsrechnung.
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Mit unserem Forderungsmanagement haben Sie Ihre Zahlungseingänge im Griff. Wir unterstützen Sie bei der Überwachung und in der Abwicklung Ihrer Forderungen. So halten Sie Ihre ausstehenden Zahlungen möglichst gering.
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Wir helfen Ihnen beim Weg in die Selbstständigkeit. Im Rahmen der Existenzgründungsberatung klären wir Themen wie Investitionen, Businessplan, Unternehmensform, Fördermittel, Markt und Wettbewerb, Steuer und vieles mehr.
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Was können wir sonst noch für Ihr Unternehmen tun? Wir bieten Hol- und Bringservice, Reisekostenabrechnungen, Büroservice, Beratung für Sanierungen und Finanzierung, Schreibservice und Sekretariatsarbeiten und vieles mehr.
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Sie sind ein Verein und möchten sich lieber um Ihr Hobby, als um die Buchhaltung* kümmern? Ideal. Für Vereine bieten wir spezielle Lösungen schon ab €34,– im Monat (zzgl. USt) an (Leistungen nach Steuerberatergesetz § 6 Nr. 3 und 4).
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Unsere Branchenlösung "Buchhaltung* für Freiberufler" ist ideal auf die Anforderungen für Freiberufler zugeschnitten. Schon ab €34,– im Monat (zzgl. USt) erhalten Sie ein individuelles Buchhaltungspaket nach Steuerberatergesetz § 6 Nr. 3 und 4.
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Für die Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle einschließlich Kontierung
(Leistungen nach Steuerberatergesetz § 6 Nr. 3 und 4)
Einheitliche Grundlage für unsere Honorarberechnung ist der sogenannte Gegenstandswert. Dieser ergibt sich aus dem jeweils höheren Betrag Ihres Jahresumsatzes oder der Summe Ihrer Aufwendungen. Das genannte Honorar von €34,– basiert auf einem festgelegten Wert von €15.000. Ein höherer Gegenstandswert hat auch ein höheres Honorar zur Folge.
Viele Betriebsinhaber überlegen, ob es nicht besser wäre, Rechnungswesen und Buchhaltung mittels eines eigenen Buchhaltungsprogrammes selbst zu bearbeiten. Das ist ein Schritt, der sorgfältig überlegt werden sollte. Eine gute Alternative ist die Auslagerung dieser Tätigkeiten auf ein darauf spezialisiertes Unternehmen.
Das muss gar nicht teuer sein, denn wir bieten unsere Buchhaltungsleistungen* nach den gesetzlichen Bestimmungen des Steuerberatergesetzes (§ 6 Nr. 3 und 4) zu einem fest vereinbarten Honorar an. Diese Gebühren sind im Gegensatz zu den Kosten für einen mit den Buchhaltungsarbeiten betrauten eigenen Angestellten oder für Aushilfskräfte kalkulierbar. Eine vermeintlich finanziell günstige Aushilfs- oder Teilzeitkraft kann im Hinblick auf Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung, Urlaubsansprüche, Krankheit, Mutterschutz, Fristenwahrung und Arbeitsqualität mehr als teuer werden. Durch eine Auslagerung kann auch eine Qualitätskontrolle der Buchhaltungsunterlagen sichergestellt werden, um so böse Überraschungen durch Prüfungen vom Finanzamt in späteren Jahren vermeiden zu können. Auch der Zeitfaktor darf nicht verkannt werden. Denn auch das beste Programm muss bedient und gepflegt werden.
Durch geeignete Schnittstellen in den meisten Buchhaltungsprogrammen ist ein Datenaustausch zwischen Ihrem Steuerberater & unserem EDV-System jederzeit möglich.