Buchhaltung* schon ab € 40,80 im Monat (zzgl. USt)
Für die Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle einschließlich Kontierung
(Leistungen nach Steuerberatergesetz § 6 Abs. 3 und 4)
nach Steuerberatergesetz (§ 6 Nr. 3 und 4)
Kostet Ihnen Ihre Buchhaltung* zuviel Zeit? Zeit, die Sie besser in Ihr Geschäft und Ihren Umsatz investieren könnten? Lagern Sie Ihre Buchhaltung einfach an uns aus. Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft.
Für die Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle einschließlich Kontierung
(Leistungen nach Steuerberatergesetz § 6 Abs. 3 und 4)
Die einheitliche Grundlage für die Honorarberechnung ist die sogenannte Bemessungsgrundlage, die in der Buchhaltung* mit dem jeweils höchsten Betrag, der sich aus dem Jahresumsatz oder der Summe des Aufwandes ergibt, definiert ist. Das genannte Honorar basiert auf einem festgelegten Wert von €15.000. Eine höhere Bemessungsgrundlage führt zu einem höheren Honorar.